Hamburgische Notarkammer: Koblenz (ots) - Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Die gravierenden Änderungen können bei grenzüberschreitenden Erbfällen zu unangenehmen Überraschungen führen. Probleme drohen insbesondere bei dem in Mustern aus ...
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